Das Schreiben sollten Sie Ihrem Beratungsprozess anpassen. Sie können es kürzen, indem Sie den Absatz 4 und/oder auf den Verzicht in Absatz 5 nebst Unterschriftenzeile weglassen. Ohne den Verzicht verbleibt Ihnen das Risiko, dass ein Gericht den Hinweis als nicht ausreichend ansieht. Bitte beachten Sie auch, dass sich der Verzicht nicht auf die namentliche Nennung der Ihrem Rat zu Grunde gelegten Versicherer erstreckt.