Kein Pardon für alte Hasen

Der Gesellschafter-Geschäftsführer einer fränkischen Maklerin setzte sich
erfolglos gegen die Anordnung zur Wehr, die Weiterbildung nachzuweisen.


Stichwörter:
Weiterbildungspflicht für Versicherungsvermittler; jährliche Pflicht zur Weiterbildung unabhängig von der Frage des Sachkundenachweises; milderes Mittel; Befreiung; Antragstellung; Anordnung; Bescheid; Erlaubnis; Erlaubniserteilung; Versicherungsvermittler; Sachkundenachweis; Nachweis; Pflicht zur Weiterbildung; Unabhängigkeit vom Sachkundenachweis


Hier geht es zum Urteil im EversOK