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OLG München, 03.12.2020 – 29 U 7047/19

Findige Finanz- und Versicherungsmakler haben ein besonderes Geschäftsmodell entwickelt: Sie betreiben ein Portal, das Verbraucher berät, unter anderem zum Widerruf von Lebensversicherungen.


Stichwörter: – VH24 -; Legal Tech; Rechtsberatung; Beratung zum Widerruf von Lebensversicherungsverträgen; Inkassoerlaubnis; Rechtsdienstleistung; Erfolgshonorar; Versicherungsberater


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Neues Geschäftsmodell mit TückenHerunterladen



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