Ob die Verurteilung wegen Steuerhinterziehung ein Ausschlussgrund für den Vertreterausgleich sind, hatte das OLG Köln zu entscheiden.


Stichwörter: Ausschlussgrund; Nachschieben von Ausschlussgründen; Identität des Begriffs; wichtiger Grund; Verurteilung des VV wegen Steuerhinterziehung; verspätete Einreichung eines Führungszeugnisses; Prüfungsfolge; Interessenabwägung; Verhältnismäßigkeitsprinzip; Anforderungen an den Prozessvortrag zu befürchtende aufsichtsrechtliche Maßnahmen betreffend; Billigkeitsprüfung; Einstellung; Gewichtung; Abwägung der Billigkeitsaspekte; Billigkeitsreduzierung auf Null


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