Mehr ein Nehmen als ein Geben

Rechte des Vertreters bei Maklereinbruch


Lange Zeit war es ruhig um die Frage, welche Rechte dem Vertreter zustehen, wenn der Versicherer auf Wunsch des Kunden Versicherungsverträge auf einen Makler überträgt. Zur Vorbereitung von Provision- bzw. Schadensersatzansprüchen begehrte ein Vertreter nach einem Maklereinbruch Auskunft über Versicherungsverträge, die der Versicherer übertragen hatte. Das LG Essen hatte die Klage abgewiesen. Die Berufung des Vertreters vor dem OLG Hamm blieb erfolglos.


Stichwörter: Bestandsübertragung nach Maklereinbruch; Recht zur Umschlüsselung eines Versicherungsbestands; einseitiger Änderungsvorbehalt; unangemessene Benachteiligung; Auskunftsanspruch; Bestandspflegeprovision; Treuepflicht des VU


Link zum Urteil im EversOK