Gefühlte Rettungsoption reicht vollkommen aus

Die Nachbearbeitungsgrundsätze sind zu einem Vabanquespiel geworden, sowohl für Versicherer als auch für Vertreter. Das zeigt diese Entscheidung des LG Saarbrücken.


Stichwörter:
– Generali 6 -; Rückforderung unverdienter Provision; Anforderungen an einen schlüssigen Klagevortrag bei Geltendmachung von über ein Verrechnungskonto gebuchten Provisionen und Rückprovisionen; Nachbearbeitungsgrundsätze; bAV-Geschäft


Hier geht es zum Urteil im EversOK


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