In Kapitalanlagesachen sollte eigentlich davon auszugehen sein, dass Gerichte aufklärungsbedürftige Risiken einheitlich bewerten. Dass dies nicht der Fall ist, zeigt ein Streitfall vor dem LG Kleve, der eine fehlgeschlagene Sachwertanlage in Seefrachtcontainer des Emittenten P&R betraf.


Stichwörter:
– P&R 23 -; Risikoaufklärung; Anlageberatung; Bank als Anlageberater; über den Totalverlust hinausgehendes Risiko der Privatinsolvenz; Haftung für Standgebühren; Vermutung aufklärungsrichtigen Verhaltens; Plausibilitätsprüfung


Hier geht es zum Urteil im EversOK


Hier geht es zum Podcast