Rund 48.000 Handelsvertretungen in Deutschland vermitteln jährlich Waren im Wert von ca. 175 Mrd. Euro. Der Einschaltungsgrad der Handelsvertretungen in die inländischen Warenströme in Richtung Groß- oder Einzelhandel sowie öffentliche Institutionen beträgt 30 Prozent. Zwischen den Marktstufen agierend ist der Handelsvertreter Vertriebsspezialist und Kundenberater.

 

Nach der gesetzlichen Definition in § 84 Abs. 1 des Handelsgesetzbuchs (HGB) ist er „als selbständiger Gewerbetreibender ständig damit betraut, für einen anderen Unternehmer Geschäfte zu vermitteln oder in dessen Namen abzuschließen (…) Handelsvertreter kann auch eine Personengesellschaft (OHG, KG) oder eine juristische Person (AG, GmbH) sein.“

 

Das Recht der Handelsvertreter ist seit mehr als zwei Jahrzehnten eines unserer Spezialgebiete. Unsere Vertriebsrechtskanzlei betreut bundesweit sowohl Unternehmen als auch Handelsvertreter bei vertriebsrechtlichen Fragestellungen. Dementsprechend bieten wir die folgenden Leistungen für Handelsvertreter bzw. vertretene Unternehmen:

 

  • Konzeption von Geschäftsmodellen für Vertrieb und Handelsvertretung
  • Gestaltung und Prüfung von Handelsvertreterverträgen
  • Durchsetzung bzw. Abwehr von Provisionsansprüchen
  • Durchsetzung bzw. Abwehr von Buchauszugsansprüchen
  • Durchsetzung bzw. Abwehr von Ausgleichsansprüchen
  • Durchsetzung bzw. Abwehr von Provisionsrückforderungen
  • Beratung bzgl. Kundenschutz / Gebietsschutz
  • Beratung bzgl. Vertragsbeendigung / Kündigung
  • Beratung bzgl. nachvertraglichem Wettbewerbsverbot

 

Vertragsgestaltung, Provision, Ausgleichsanspruch

Rechtssichere Handelsvertreterverträge stehen auf der gesetzlichen Grundlage des Handelsvertreterrechts (§§ 84 ff HGB). Die Regelungen sind meistenteils zwingend; der Gesetzgeber hat sie zum Schutz des Handelsvertreters formuliert. Darüber hinaus sind Klauseln notwendig, die der Branche, den Waren, der Logistik o.a. Rechnung tragen. Auch diese individuellen Regelungen müssen sich auf die Paragrafen stützen, wofür wir umfassend sorgen. Und sofern die Gesetzgebung, die Rechtsprechung oder veränderte Verhältnisse bei den Vertragspartnern es verlangen, empfehlen wir Aktualisierungen von Verträgen.

 

Streitigkeiten zwischen Handelsvertretern und den von ihnen vertretenen Unternehmen entstehen überwiegend aus Provisionsansprüchen und Ausgleichsansprüchen. Ein vertriebstauglicher wie rechtssicherer Handelsvertretervertrag hat diese sensiblen Bereiche detailliert und differenziert festzulegen. Auch und gerade hier profitieren unsere Mandanten von unserer Wirtschaftskompetenz und unseren Branchenkenntnissen.


Die gesetzlichen Grundlagen für Handelsvertreter sind im Handelsgesetzbuch (HGB) niedergelegt. Die §§ 84 bis 92c regeln die Rechte und Pflichten des Handelsvertreters wie die des vertretenen Unternehmens bzgl. Provision, Ausgleichsanspruch, Vertragsbeendigung, Gebietsschutz und Wettbewerbsverbot.