Rechtsanwalt Jürgen Evers, Evers Rechtsanwälte für Vertriebsrecht

„Frau Oberst ist in der Begleitung von Herausforderungen, Fragestellungen und Streitigkeiten, die ein Finanz- und Versicherungsvertrieb zu meistern hat, ein ,brillanter Kopf´. Dank ihres exzellenten juristischen Fachwissens und feinen Gespürs für das Wesentliche, ihrer hohen Präzision und absoluten Zuverlässigkeit, ihrer forensischen und rhetorischen Stärke fühlen wir uns von Frau Rechtsanwältin Oberst zu jeder Zeit bestens beraten und begleitet.“ Anja Weber, Definet AG, Formaxx AG, Mayflower Capital AG

„Wir schätzen die langjährige Expertise und das weitreichende Fachwissen von Frau Oberst. Neben einem scharfen Blick für das Wesentliche zeichnet sie ein herausragendes Verständnis für die Zusammenhänge der jeweiligen Fragestellungen aus. Frau Oberst versteht es, punktgenau und mit einer sie auszeichnenden Transparenz und Deutlichkeit auch komplexe vertriebsrechtliche Themen zu bearbeiten. Ebenfalls ist sie eine erstklassige und ausgefeilte, aber immer faire Forensikerin, die uns eine wertvolle Unterstützung in Auseinandersetzungen ist.“ Juliane Reichard, Leiterin Recht und Compliance, Bonnfinanz AG für Vermögensberatung und Vermittlung

RA Britta Oberst
(Angestellte)

T 0421 696770
F 0421 69677166
b.oberst@evers-vertriebsrecht.de
Adress-Datei (.vcf)


Tätigkeitsschwerpunkt

Vertriebsrecht


Fremdsprachen

Englisch, Französisch


Ausbildung

Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Hamburg
Ergänzungsstudiengang Wirtschaftsrecht in Hamburg


Funktionen und Mitgliedschaften

Kommentatorin des EversOK


Fachbücher

  • Mitarbeit an: Verträge mit Angestellten im Versicherungsaußendienst. In: Dieter Berscheid, Jürgen Kunz, Jürgen Brand, Martin Nebeling (Hg.) (2016): Praxis des Arbeitsrechts, Bonn: Deutscher Anwaltverlag (5. Aufl.), 6. Aufl. 2018 in Vorbereitung*
  • Jürgen Evers, Britta Oberst (2009): Telefonwerbung und UWG. Was ist erlaubt, was ist verboten?, Düsseldorf: Lexis Nexis

Vorträge

  • Der Außendienstmitarbeiter im Maklerbetrieb. Vortrag auf der DKM 2016
  • Der angestellte Außendienstmitarbeiter im Maklerbetrieb. Vortrag auf der DKM 2015

Artikel

  • Wann Asprüche auf Buchauszüge verjähren, Versicherungswirtschaft 06/2017*
  • Pacta sunt servanda, Versicherungsmagazin 11/2016, S. 50 f*
  • Wirksamkeit von Sperrabreden, Versicherungswirtschaft 05/2015, S. 76*
  • Anspruch auf Herausgabe von Handgeld, Versicherungswirtschaft 7/2014, S. 78*
  • Management und Wissen: Starthilfe für Vermittler, Versicherungswirtschaft 5/2014, S. 83*
  • Wettbewerbswidrige Tätigkeit contra Freistellungsvergütung, VGA Nachrichten 2/2014,
    S. 77-78*
  • Auf Avad-Status kommt es nicht an, Versicherungswirtschaft 24/2013, S. 51*
  • Vertragsfreiheit ist eingeschränkt, Versicherungsmagazin 12/2013, S. 54-55*
  • Selbständig oder Arbeitnehmer? Beweislast beim Vermittler. vr.aktuell 04/2013
  • Keine Sonderbehandlung für Nebenberufler, Versicherungswirtschaft 18/2012, S. 1366*
  • Es gilt das gesprochene Wort, Versicherungswirtschaft 08/2011, S. 577*
  • Vorschussrückforderungen keine Kündigungserschwernis, Versicherungswirtschaft 06/2011,
    S. 426*
  • Scheinselbständigkeit: Wenn Spielregeln Weisungen enthalten, Versicherungswirtschaft 20/2009, S. 1622*
  • Ausgleichsanspruch: Auskunft, wem Auskunft gebührt, Versicherungswirtschaft 16/2009,
    S. 1290*
  • Wenn der Vermittler zum Hörer greift, Versicherungsmagazin 11/2009, S. 52 f*
  • Schadenersatz bei Verstoß gegen das Konkurrenzverbot – Schätzung der Höhe des entgangenen Gewinns des Unternehmers. vr.aktuell 10/2009
  • Im Vertrag schlägt Individualität die Form. vr.aktuell 10/2011
  • Kein Schutz für unredliche Handelsvertreter? In: vr.aktuell 09/2009
  • Schwarze Liste verschärft Wettbewerb, Versicherungswirtschaft 09/2009, S. 273
  • Drum schätze, wer sich bindet, Versicherungsmagazin 09/2009, S. 64 f*
  • Berechtigte Angst vor Zurückweisung, Versicherungsmagazin 06/2009, S. 48 f*
  • Abmahnfähigkeit unwirksamer AGB, vr.aktuell 01/2009
  • Vorsicht: Konkurrenz passt auf!, Versicherungswirtschaft 24/2008, S. 2110*
  • Für den Fall der Zerrüttung, Versicherungswirtschaft 22/2008, S. 1931*
  • Wichtigen Grund muss Unternehmer beweisen, vr.aktuell 07/2006
  • Keine Zurechnung des Fehlers eines Untervertreters bei der Antragsaufnahme, vr.aktuell 06/2005

(* gemeinsam mit Jürgen Evers)